Informationen zur Europawahl am 09. Juni 2024
Unionsbürgerinnen und -bürger wählen in der Zeit vom 06.-09. Juni 2024 zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 09. Juni 2024 statt.
Absenkung des Wahlalters
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag:
seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben,
nicht infolge einer strafrichterlichen Entscheidung oder aufgrund des Betreuungsrechts vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Wählbar ist jeder volljährige Wahlberechtigte, der seit mindestens 3 Monaten in der EU wohnt.
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Für Auslandsdeutsche gelten daher gesonderte Regelungen, um an der Wahl teilnehmen zu können. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Unionsbürger*innen
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können entweder in Deutschland oder in ihrem europäischen Herkunftsland wählen.
Weitere Informationen und Links
Verlinkungen zur Website des Bundeswahlleiterin:
Informationen für Wahlhelfer*innen
Europawahl: Rechtliche Grundlagen
Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt unter der Telefonnummer 04123 688-0 gerne zur Verfügung.
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